Sepa Einführung Gemeinde Forchheim
Der europäische Gesetzgeber hat in seiner Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA Verordnung) die Einführung des SEPA Zahlverfahrens beschlossen. Zum 01.02.2014 entfielen damit die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften. Alle Institutionen (Banken, Firmen, Behörden, Vereine, Privatpersonen) die sich am Zahlungsverkehr beteiligen waren damit gezwungen spätestens ab dem 01.02.2016 auf SEPA umzusteigen.
Dies betrifft auch die Gemeinde Forchheim.
Was änderte sich durch die SEPA Einführung?
1. Jeder Kontoinhaber erhält anstatt seiner bisherigen Kontonummer eine IBAN, die sich aus dem Länderkürzel, ein zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammensetzt.
2. Die Einzugsermächtigungen, die uns von unseren Bürgern vorliegen, können automatisch in sogenannte SEPA Basislastschriftmandate umgewandelt werden. Diese Mandate sind die Voraussetzung für alle weiteren Lastschrifteinreichungen durch die Gemeinde Forchheim Ihre Girokonten belastet.
3. Die Gemeinde Forchheim ist verpflichtet, jeden Schuldner über die Umwandlung seiner bisherigen Einzugsermächtigung in ein SEPA Basislastschriftmandat zu informieren. Deshalb wird die Gemeinde Forchheim im November diese Informationen an alle betroffenen Einwohner verschicken. Aus technischen Gründen wird es vorkommen, dass Sie mehrere entsprechende Informationsschreiben bekommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
4. Die Gemeinde Forchheim ist weiterhin verpflichtet, zukünftige Lastschrifteinreichungen die zur Belastung eines Kontos führen mindestens 14 Tage vor der Belastung des Kontos anzukündigen. Die Gemeinde Forchheim wird versuchen, die Vorabankündigungen in ihre Bescheide / Rechnungen / Verträge zu integrieren um einen unnötigen Papieraufwand zu vermeiden.
Bankverbindung der Gemeinde Forchheim
Volksbank Freiburg
IBAN: DE09680900000004108302
BIC: GENODE61FR1
Sparkasse Freiburg- Nördl. Breisgau
IBAN: DE65680501010022001094
BIC: FRSPDE66XX